Garantiebedingungen für paXos Solardachziegel in Verbindung mit dem paXos Multi-Energie-Dach

Garantiebedingungen

Diese Garantiebedingungen gelten für paXos Solardachziegel in Verbindung mit dem paXos Multi-Energie-Dach. Sie regeln insbesondere Produktgarantie, Leistungsgarantie, Garantieleistungen, Ausschlüsse und die Geltendmachung von Garantieansprüchen.

Stand: 03.2025 Garantiegeber: paXos Solar GmbH Karl-Benz-Straße 9, 40764 Langenfeld
30 Jahre Produktgarantie auf Material- und Herstellungsfehler der Solardachziegel.
80,00 % Garantierte Mindestleistung im 30. Jahr bezogen auf die maßgebliche Ausgangsleistung.
D/A/CH Gilt für Endkunden in Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Hinweis: Die Garantie gilt zusätzlich zu den gesetzlichen Mängel- und Gewährleistungsrechten des Endkunden. Diese gesetzlichen Rechte werden durch die Garantie weder berührt noch eingeschränkt.

A. Allgemeine Bestimmungen und Geltungsbereich

  1. Diese Garantiebedingungen der paXos Solar GmbH, Karl-Benz-Straße 9, 40764 Langenfeld, nachfolgend „paXos“ oder „Garantiegeber“, gelten für paXos Solardachziegel, die in Verbindung mit dem paXos Multi-Energie-Dach verwendet werden.
  2. Die Garantie gilt zusätzlich zu den gesetzlichen Mängel- und Gewährleistungsrechten des Endkunden. Gesetzliche Rechte des Endkunden gegenüber seinem Verkäufer, Installateur oder sonstigen Vertragspartner werden durch diese Garantie weder berührt noch eingeschränkt. Diese Rechte bestehen unentgeltlich und unabhängig davon, ob ein Garantiefall vorliegt oder die Garantie in Anspruch genommen wird.
  3. Diese Garantiebedingungen gelten ausschließlich für von paXos gelieferte Solardachziegel, die in der freigegebenen paXos Multi-Energie-Dach-Architektur verbaut werden, insbesondere mit freigegebenem Trapezblech-Unterdach, paXos Befestigungsschienen und den weiteren von paXos freigegebenen Systemkomponenten.
  4. Die Garantie gilt nur, wenn Planung, Transport, Lagerung, Montage, elektrische Installation, Betrieb, Wartung und Dokumentation nach den jeweils gültigen paXos-Unterlagen, den anerkannten Regeln der Technik, den einschlägigen technischen Normen sowie den objektbezogen maßgeblichen öffentlich-rechtlichen Anforderungen erfolgen.
  5. Die Garantie gilt für Solardachziegel, die ein Endkunde in Deutschland, Österreich oder der Schweiz erwirbt. Wird das Produkt anschließend in ein anderes Land verbracht oder dort betrieben, bleibt die Garantie nur bestehen, soweit die örtlichen technischen, rechtlichen und klimatischen Einsatzbedingungen den von paXos freigegebenen Einsatzgrenzen entsprechen.
  6. Die Garantie gilt nur, soweit die am konkreten Objekt anzusetzenden Schnee-, Wind-, Sog-, Temperatur- und sonstigen Einwirkungen die von paXos freigegebenen technischen Einsatzgrenzen nicht überschreiten. Die statische und bauphysikalische Eignung des konkreten Bauvorhabens ist objektbezogen zu prüfen und nachzuweisen. Eine pauschale Freigabe allein aufgrund einer Höhenlage oder Region erfolgt nicht.
  7. Diese Garantieerklärung wird dem Endkunden spätestens bei Lieferung der Solardachziegel auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt. Ein dauerhafter Datenträger ist insbesondere ein Medium, das dem Endkunden die Speicherung der Erklärung so ermöglicht, dass sie ihm während eines angemessenen, dem Zweck der Information entsprechenden Zeitraums zugänglich ist und unverändert wiedergegeben werden kann, zum Beispiel Papier, PDF-Datei, E-Mail-Anhang oder ein vergleichbares elektronisches Dokument. Die jeweils gültigen Garantiebedingungen sowie Reklamationsformulare werden zusätzlich unter www.paxos.solar/garantie bereitgestellt.

B. Begriffsbestimmungen

  1. „Endkunde“ ist der jeweilige Eigentümer der Solardachziegel, der diese für den Eigenbedarf und nicht zum Zwecke des Weiterverkaufs oder einer sonstigen Vermarktung erworben hat.
  2. „Solardachziegel“ sind die von paXos gelieferten Photovoltaik-Dachelemente, insbesondere Solarflachziegel und Solarbiberschwanz-Elemente, jeweils gemäß Produktdatenblatt, Typenschild und Lieferdokumentation.
  3. „paXos Multi-Energie-Dach“ ist die von paXos freigegebene Systemarchitektur aus Solardachziegeln, Trapezblech-Unterdach, paXos Befestigungsschienen sowie den weiteren von paXos freigegebenen Systemdetails. Nicht von paXos freigegebene Kombinationen mit Fremdkomponenten sind nicht von dieser Garantie umfasst.
  4. „Produktfehler“ sind Material- oder Herstellungsfehler der von paXos gelieferten Solardachziegel, die die bestimmungsgemäße Funktionsfähigkeit des Solardachziegels wesentlich beeinträchtigen.
  5. „Nennleistung“ ist die auf dem Typenschild oder Produktdatenblatt ausgewiesene elektrische Leistung des jeweiligen Solardachziegels unter Standard Test Conditions, kurz STC: Bestrahlungsstärke 1.000 W/m², spektrale Verteilung AM 1,5, Zelltemperatur 25 °C.

C. Produktgarantie hinsichtlich Material- und Herstellungsfehlern

  1. paXos garantiert dem Endkunden nach Maßgabe dieser Garantiebedingungen für eine Dauer von dreißig (30) Jahren ab dem Datum der Rechnung an den Endkunden, dass die von paXos gelieferten Solardachziegel frei von Produktfehlern sind.
  2. Die Produktgarantie umfasst ausschließlich Material- und Herstellungsfehler der Solardachziegel selbst. Sie ist keine Garantie für das Gesamtbauwerk, die Dachkonstruktion, die Ausführung fremder Gewerke, die statische Eignung des Gebäudes, die elektrische Gesamtanlage oder die Ertragsprognose der Photovoltaikanlage.
  3. Die Produktgarantie setzt voraus, dass die betroffenen Solardachziegel eindeutig identifizierbar und dem jeweiligen Projekt zuordenbar sind. Eine eindeutige Zuordnung der Solardachziegel ist nur unter Zuhilfenahme der Seriennummer möglich. Rechnung, Lieferdokumentation sowie Montage- und Abnahmedokumentation dienen ergänzend der Projekt- und Anlagenzuordnung.

D. Leistungsgarantie

  1. paXos garantiert dem Endkunden nach Maßgabe dieser Garantiebedingungen, dass die Leistung der Solardachziegel im ersten (1.) Jahr ab dem Datum der Rechnung an den Endkunden mindestens siebenundneunzig Prozent (97,00 %) der maßgeblichen Ausgangsleistung beträgt, entsprechend einer maximalen Degradation von drei Prozentpunkten.
  2. Vom Beginn des zweiten (2.) Jahres bis zum Ende des vierten (4.) Jahres verringert sich die garantierte Leistung um nicht mehr als jeweils einen (1,00) Prozentpunkt pro Jahr. Danach beträgt die zulässige jährliche Degradation vom Beginn des fünften (5.) Jahres bis zum Ende des dreißigsten (30.) Jahres höchstens 0,5385 Prozentpunkte pro Jahr.
Zeitpunkt Garantierte Mindestleistung Berechnungslogik
Nach 1 Jahr 97,00 % 100 % − 3 Prozentpunkte
Nach 4 Jahren 94,00 % 97 % − 3 × 1 Prozentpunkt
Nach 20 Jahren 85,38 % 94 % − 16 × 0,5385 Prozentpunkte
Nach 25 Jahren 82,69 % 94 % − 21 × 0,5385 Prozentpunkte
Nach 30 Jahren 80,00 % 94 % − 26 × 0,5385 Prozentpunkte
  1. Im dreißigsten (30.) Jahr ab dem Datum der Rechnung an den Endkunden beträgt die garantierte Leistung mindestens achtzig Prozent (80,00 %) der maßgeblichen Ausgangsleistung. Grundlage der Bewertung sind Messungen unter STC und die für die Messung einschlägigen Prüf- und Toleranzvorgaben.
  2. Die Leistungsgarantie bezieht sich ausschließlich auf die elektrische Leistung des jeweiligen Solardachziegels unter STC. Sie ist keine Garantie für den Energieertrag der Gesamtanlage, da dieser insbesondere von Standort, Ausrichtung, Dachneigung, Verschattung, Verschmutzung, Wechselrichter, elektrischer Verschaltung, Betriebsführung, Wetter, Wartung und Netzbedingungen abhängt.
  3. Eine Minderleistung im Sinne dieser Garantie liegt nur vor, wenn die Minderleistung des betroffenen Solardachziegels unter STC durch paXos, einen von paXos beauftragten fachkundigen Dritten oder ein unabhängiges Prüfinstitut nach Maßgabe dieser Garantiebedingungen festgestellt wird.

E. Garantieleistungen von paXos

  1. Liegt während der jeweiligen Garantiezeit ein Garantiefall nach Abschnitt C oder D vor, wird paXos nach eigener Wahl eine der folgenden Garantieleistungen erbringen:
    • Reparatur des betroffenen Solardachziegels vor Ort,
    • Reparatur des betroffenen Solardachziegels bei paXos oder einem von paXos beauftragten Dritten,
    • Lieferung eines zusätzlichen Solardachziegels,
    • Austausch des betroffenen Solardachziegels gegen einen Ersatzsolardachziegel,
    • Gutschrift oder angemessene Kompensation, sofern Reparatur, Zusatzlieferung oder Austausch technisch oder wirtschaftlich unverhältnismäßig sind.
  2. Sofern der ursprünglich gelieferte Solardachziegel nicht mehr serienmäßig hergestellt wird, ist paXos berechtigt, einen funktional gleichwertigen Solardachziegel zu liefern. Geringfügige Abweichungen in Abmessung, Farbe, Zellbild, Oberfläche, Leistungsklasse oder technischer Ausführung sind zulässig, soweit die bestimmungsgemäße Funktion nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
  3. Mit Erhalt eines Ersatzsolardachziegels geht der ursprüngliche, reklamierte Solardachziegel in das Eigentum von paXos über, sofern paXos dies verlangt. Für gelieferte Ersatzsolardachziegel gilt nur die verbleibende Garantiezeit des ursprünglich reklamierten Solardachziegels; die Garantiezeit beginnt durch eine Garantieleistung nicht neu.
  4. paXos trägt im berechtigten Garantiefall die notwendigen Transportkosten für die Rücksendung des reklamierten Solardachziegels und die Lieferung eines Ersatz- oder Zusatzsolardachziegels, soweit Transportart und Durchführung zuvor mit paXos abgestimmt wurden.
  5. Ausbau-, Einbau-, Gerüst-, Kran-, Prüf-, Mess-, Fehlersuch-, Anfahrts- und sonstige Nebenkosten werden nur ersetzt, wenn sie vor ihrer Entstehung von paXos in Textform freigegeben wurden. Ohne vorherige Freigabe erstattet paXos für den Ausbau und Einbau einen pauschalen Betrag von 150,00 EUR pro Photovoltaikanlage und Garantiefall zuzüglich 15,00 EUR je betroffenem Solardachziegel. Darüberhinausgehende Kosten trägt der Endkunde selbst, soweit paXos diese nicht zuvor in Textform freigegeben hat.
  6. Messkosten und Kosten einer fachkundigen Beurteilung werden im berechtigten Garantiefall von paXos getragen, sofern Art, Umfang und Kosten der Prüfung vorab mit paXos abgestimmt wurden. Wird kein Garantiefall festgestellt, trägt der Endkunde diese Kosten, es sei denn, paXos hat die Kostenübernahme zuvor ausdrücklich zugesagt.
  7. Sofern kein Garantiefall nach diesen Garantiebedingungen vorliegt, ist paXos berechtigt, dem Endkunden die im Zusammenhang mit der Prüfung oder Bearbeitung entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen, wenn der Endkunde erkannt hat oder bei zumutbarer Prüfung hätte erkennen müssen, dass kein Garantiefall vorliegt.
  8. Schlägt eine Garantieleistung fehl, ist paXos berechtigt, die gleiche oder eine andere Form der Garantieleistung erneut zu erbringen, sofern dies dem Endkunden zumutbar ist und nicht zu erheblichen Unannehmlichkeiten führt.

F. Ausschluss der Garantie

  1. Die Garantie erstreckt sich nicht auf Solardachziegel, die beeinträchtigt, beschädigt, zerstört oder in ihrer Leistung gemindert werden durch:
    • nicht sach- und fachgerechte Lagerung, Verpackung, Handhabung oder Transport durch den Endkunden oder Dritte,
    • Montage, Demontage, Wiederinstallation, Reparatur oder Veränderung entgegen den paXos-Montageanleitungen, den anerkannten Regeln der Technik oder den einschlägigen Normen,
    • Verwendung nicht freigegebener Unterkonstruktionen, Befestigungen, Dichtungen, Fremdkomponenten oder Systemkombinationen,
    • Veränderung des vorgesehenen Luftspalts, der Hinterlüftung, der Wasserführung, der Befestigungsart oder sonstiger systemrelevanter Details,
    • unsachgemäße elektrische Auslegung, Verschaltung, Erdung, Potentialausgleich, Anschluss, Inbetriebnahme oder Wartung,
    • Fehler, Schäden oder Störungen von Wechselrichtern, Optimierern, Speichern, Steckverbindern, Kabeln, Sicherungen, Schutzorganen, Netzanschlüssen oder sonstigen nicht von paXos gelieferten Komponenten,
    • Überspannung, Blitzschlag, Netzfehler, Erdschluss, Lichtbogen, Kurzschluss oder sonstige elektrische Ereignisse, soweit sie nicht auf einen Produktfehler des Solardachziegels zurückzuführen sind,
    • Betrieb entgegen dem bestimmungsgemäßen Verwendungszweck oder außerhalb der freigegebenen elektrischen, mechanischen, klimatischen oder bauphysikalischen Einsatzgrenzen,
    • fehlende, mangelhafte oder nicht dokumentierte Wartung, Reinigung, Sichtprüfung oder Inspektion,
    • dauerhafte Verschattung oder Abdeckung, Verschmutzung, Bewuchs, Laub, Moos, Staub, Schnee, Eis, Ablagerungen oder sonstige äußere Einwirkungen auf die Einstrahlung,
    • Tierverbiss, Nagetiere, Vögel, Insekten, sonstige Tiere oder durch diese verursachten Schäden,
    • chemische, salzhaltige, ammoniakhaltige, korrosive oder sonst aggressive Umgebungsbedingungen, soweit der Einsatz hierfür nicht ausdrücklich von paXos freigegeben wurde,
    • mechanische Beschädigungen, unsachgemäße Schneeräumung, Schlag-, Stoß- oder Druckbelastungen,
    • höhere Gewalt, insbesondere Feuer, Explosion, Sturm, Hagel außerhalb freigegebener Belastungsgrenzen, Hochwasser, Erdbeben, Naturkatastrophen, Vandalismus, Krieg, Unruhen oder behördliche Eingriffe,
    • Planungs-, Montage-, Ausführungs-, Wartungs- oder Bedienfehler Dritter, insbesondere von Dachdeckern, Elektrikern, Planern, Statikern, Bauleitern oder Betreibern.
  2. Unwesentliche, alters- oder materialtypische sowie rein optische Veränderungen stellen keinen Produktfehler dar, soweit sie die bestimmungsgemäße Funktion des Solardachziegels nicht wesentlich beeinträchtigen. Hierzu zählen insbesondere geringfügige Farb-, Glanz-, Zellbild-, Oberflächen- oder Beschichtungsabweichungen, Ausbleichungen, optische Alterung, leichte Verfärbungen sowie übliche Verschmutzungen. Die Leistungsgarantie nach Abschnitt D bleibt hiervon unberührt.
  3. Die Garantie erlischt für den betroffenen Solardachziegel, wenn Seriennummern, Typenschilder, Produktkennzeichnungen oder sonstige Identifikationsmerkmale entfernt, verändert, manipuliert oder unlesbar gemacht werden, sofern paXos die Identität des Produkts dadurch nicht mehr zuverlässig feststellen kann.
  4. Die Garantie erlischt ferner, wenn der Endkunde einen offensichtlichen Garantiefall nicht innerhalb der in Abschnitt H genannten Frist anzeigt, es sei denn, der Endkunde hat die Fristüberschreitung nicht zu vertreten.

G. Übertragbarkeit der Garantie

  1. Die Garantie ist solardachziegelgebunden und geht im Umfang der noch verbleibenden Garantiezeit auf einen neuen Eigentümer der Solardachziegel über, sofern die Solardachziegel zusammen mit dem Gebäude, der Dachfläche oder der Photovoltaikanlage übertragen werden.
  2. Der neue Eigentümer gilt ab Eigentumsübergang als Endkunde im Sinne dieser Garantiebedingungen. Gegenüber dem bisherigen Eigentümer erlischt die Garantie ab dem Zeitpunkt der Eigentumsübertragung.
  3. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantie durch den neuen Eigentümer ist, dass dieser paXos auf Anfrage den Eigentumsübergang, die ursprüngliche Rechnung, die Seriennummern und die relevanten Montage- und Anlagendokumentationen nachweisen kann.

H. Geltendmachung von Garantieansprüchen

  1. Garantieansprüche sind gegenüber paXos in Textform geltend zu machen. Hierfür soll das von paXos bereitgestellte Reklamationsformular verwendet werden, abrufbar unter www.paxos.solar/garantie.
  2. Der Endkunde hat der Reklamation mindestens folgende Unterlagen beizufügen, soweit sie ihm vorliegen oder zumutbar beschafft werden können:
    • Kopie der Originalrechnung des Händlers, Installateurs oder sonstigen Vertragspartners,
    • Seriennummern oder sonstige Identifikationsdaten der betroffenen Solardachziegel,
    • Fotos der betroffenen Solardachziegel und der Einbausituation,
    • Beschreibung des Mangels oder der Minderleistung,
    • Montage-, Abnahme-, Mess- und Wartungsdokumentation,
    • Angaben zum Standort, zur Dachfläche, zur elektrischen Verschaltung und zu beteiligten Gewerken.
  3. Offensichtliche Garantiefälle sind paXos unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei (3) Monaten nach Entdeckung in Textform anzuzeigen. Offensichtlich ist ein Garantiefall, wenn er ohne besondere sachkundige Untersuchung und ohne erheblichen Aufwand erkennbar ist.
  4. Erkennbare äußere Transportschäden sind bei Ablieferung unmittelbar gegenüber dem Fahrer beziehungsweise Frachtführer zu reklamieren und auf den Fracht- oder Lieferdokumenten zu vermerken. Zusätzlich sind solche Schäden möglichst unverzüglich unter Verwendung des Reklamationsformulars für Transportschäden gegenüber paXos anzuzeigen und durch Fotos sowie Fracht-/Lieferscheindokumentation zu belegen.
  5. Das Vorliegen eines Garantiefalls wegen Spontanbruchs des Glases ohne Fremdeinwirkung oder wegen Minderleistung eines Solardachziegels muss durch paXos, einen von paXos beauftragten fachkundigen Dritten oder ein unabhängiges Prüfinstitut festgestellt werden. Ein unabhängiges Prüfinstitut soll insbesondere eingeschaltet werden, wenn paXos das Vorliegen eines Garantiefalls verneint und der Endkunde eine unabhängige Beurteilung verlangt.
  6. Der Endkunde hat paXos eine angemessene Möglichkeit zur Prüfung des behaupteten Garantiefalls zu geben. Ohne vorherige Abstimmung mit paXos vorgenommene Reparaturen, Demontagen, Veränderungen oder Entsorgungen können zum Verlust der Garantieansprüche führen, soweit dadurch die Prüfung des Garantiefalls wesentlich erschwert oder unmöglich gemacht wird.

I. Haftungsbeschränkung

  1. paXos haftet aus oder im Zusammenhang mit diesen Garantiebedingungen und der Erbringung von Garantieleistungen nicht auf Schadens- oder Aufwendungsersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.
  2. Insbesondere übernimmt paXos keine Haftung für entgangenen Gewinn, entgangenen Umsatz, Nutzungsausfall, Produktionsausfall, Ertragsausfall der Photovoltaikanlage, Betriebsstillstand, Finanzierungskosten, Datenverlust, Folgeschäden, mittelbare Schäden oder Schäden Dritter. Unberührt bleiben etwaige gesondert vereinbarte Versicherungsleistungen, insbesondere aus einem gesonderten paXos-Komplett-Schutz, sofern ein solcher wirksam besteht.
  3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Verletzung wesentlicher Garantiepflichten.
  4. Wesentliche Garantiepflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Garantie überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Endkunde regelmäßig vertrauen darf. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Garantiepflichten ist die Haftung von paXos auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz oder wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.

J. Schlussbestimmungen

  1. Diese Garantiebedingungen unterliegen deutschem Recht. Zwingende gesetzliche Bestimmungen, von denen nach der Rechtsordnung des Landes, in dem der Endkunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht zulasten des Endkunden abgewichen werden darf, bleiben unberührt. Dies gilt insbesondere für zwingende Verbraucherschutzvorschriften.
  2. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf, UN-Kaufrecht/CISG, ist ausgeschlossen.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Garantiebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Garantiegeber und Kontakt

paXos Solar GmbH
Karl-Benz-Straße 9
40764 Langenfeld

Webseite: www.paxos.solar
Kontakt für Garantiefälle: garantie@paxos.solar
Reklamationsformular: Download
Garantiebedingungen: Download

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